AUG 2014 · Auslandsunterhaltsgesetz 2014
§ 16 AUG 2014Überweisung von Geldbeträgen
3. Abschnitt Ergänzende Bestimmungen
Sind zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen oder zur Zahlung von Verfahrenskosten nach dem New Yorker Unterhaltsübereinkommen Geldbeträge in einen dem Übereinkommen angehörenden Staat zu überweisen, so gilt hiefür Art. 10 dieses Übereinkommens.