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BFG 2014 · Bundesfinanzgesetz 2014

§ 1 BFG 2014

Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2014 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

75 765,091

93 988,557

Einzahlungen:

72 195,785

97 557,863

Nettofinanzierungsbedarf:

3 569,306

Finanzierungsüberschuss:

3 569,306

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2014 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.