BFG 2015 · Bundesfinanzgesetz 2015
§ 1 BFG 2015
Bewilligung
zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV
Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2015 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:
Allgemeine
Geldfluss aus
Gebarung
der Finanzierungstätigkeit
(Beträge in Millionen Euro)
Auszahlungen:
74 719,218
84 382,730
Einzahlungen:
71 525,383
87 576,565
Nettofinanzierungsbedarf:
3 193,835
Finanzierungsüberschuss:
3 193,835
Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2015 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.