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BFG 2015 · Bundesfinanzgesetz 2015

§ 1 BFG 2015

Bewilligung

In KraftAmtlicher Text

zum Bezugszeitraum vgl. Art. XV

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2015 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Auszahlungen und Einzahlungen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen:

Allgemeine

Geldfluss aus

Gebarung

der Finanzierungstätigkeit

(Beträge in Millionen Euro)

Auszahlungen:

74 719,218

84 382,730

Einzahlungen:

71 525,383

87 576,565

Nettofinanzierungsbedarf:

3 193,835

Finanzierungsüberschuss:

3 193,835

Der Nettofinanzierungsbedarf der allgemeinen Gebarung vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2015 an Mehreinzahlungen und Minderauszahlungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Mittelumschichtungen und Mittelverwendungsüberschreitungen gemäß Artikel IV und V herangezogen werden.