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Vertretung im Verfahren der Visaerteilun · Vertretung im Verfahren der Visaerteilung in Vancouver (Schweiz)

§ 7 Vertretung im Verfahren der VisaerteilunArtikel 7 Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

1) Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2) Die Vertragsparteien können die Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen mittels Austausch von Verbalnoten abändern.

3) Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ab der Mitteilung der Kündigung kündigen oder mit sofortiger Wirkung suspendieren.