§ 5 Verwendung von Flughäfen und anderen Ein
Artikel 5
Alle Kosten für die Evakuierung österreichischer Staatsbürger aus Drittländern nach Österreich über Zypern trägt die Republik Österreich.
Artikel 5
Alle Kosten für die Evakuierung österreichischer Staatsbürger aus Drittländern nach Österreich über Zypern trägt die Republik Österreich.