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AVO 2014 · Ausbildungsverordnung 2014

§ 5 AVO 2014Prüfungsplan

II. PRÜFUNGSORDNUNG römisch zwei. PRÜFUNGSORDNUNG

In KraftAmtlicher Text

Die Termine für Lehrgangsteile und Zulassungsseminare nach Abs. 2 werden von der jeweiligen Dienstbehörde nach Maßgabe der betrieblichen Notwendigkeiten im Zuge der Einladung zur Grundausbildung festgesetzt. Mit der Zuweisung zur Grundausbildung sind die Lernbehelfe auszufolgen.