AVO 2014 · Ausbildungsverordnung 2014
§ 5 AVO 2014Prüfungsplan
II. PRÜFUNGSORDNUNG römisch zwei. PRÜFUNGSORDNUNG
Die Termine für Lehrgangsteile und Zulassungsseminare nach Abs. 2 werden von der jeweiligen Dienstbehörde nach Maßgabe der betrieblichen Notwendigkeiten im Zuge der Einladung zur Grundausbildung festgesetzt. Mit der Zuweisung zur Grundausbildung sind die Lernbehelfe auszufolgen.