§ 8 Abkommen über politischen Dialog und ZusZusammenarbeit im Bereich Menschenrechte, Demokratie und verantwortliche Staatsführung
ARTIKEL 8
Die Vertragsparteien kommen überein, mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich die Regierungen und die Vertreter der Zivilgesellschaft durch Maßnahmen in folgenden Bereichen aktiv zu unterstützen:
a) Förderung und Schutz der Menschenrechte und Festigung der Demokratisierung, einschließlich der Verwaltung von Wahlverfahren;
b) Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der effizienten und transparenten Regelung der öffentlichen Angelegenheiten, einschließlich der Bekämpfung der Korruption auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene;
c) Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Gerichte.