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LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014

§ 13a LVR 2014Betriebsbeschränkungen für Ballone

2. Abschnitt Allgemeine Regeln

In KraftAmtlicher Text

Unbeschadet des § 13 sind mit Ballonen gemäß Anhang I Z 1 lit. b, c und h der Verordnung (EU) 2018/1139 Abflüge bei Nacht nur zulässig, wenn ausreichend Vorsorge (Kraftstoff, Ballast) für eine Landung bei Tag getroffen wurde. Landungen bei Nacht sind nur im Falle einer Notlandung im Sinne des § 10 Abs. 1 Z 1 LFG zulässig.