LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 20 LVR 2014Flüge nach angenommenen Instrumentenflugbedingungen
2. Abschnitt Allgemeine Regeln
Flüge nach angenommenen Instrumentenflugbedingungen sind nur zulässig, wenn es sich beim Sicherheitspilot gemäß SERA.3220 um einen Piloten mit entsprechender Lizenz und Berechtigungen für das betreffende Luftfahrzeug handelt.