LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 37 LVR 2014Ausnahmen betreffend die Staffelung
10. Abschnitt Ausnahmen für besonderen Flugbetrieb (Art. 4 SERA)
Bei Ambulanz-, Rettungs-, Such- und Evakuierungsflügen, welche als Sonderflüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen bis in eine Höhe von 450 ft über Grund durchgeführt werden, kann die Flugverkehrskontrollstelle von einer Staffelung dieser Flüge untereinander, sowie zu Flügen nach Instrumentenflugregeln gemäß SERA.8005 lit. b Z 4. absehen, wenn keine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer anzunehmen ist.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-08-12