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Vereinbarung über die gegenseitige Vert · Vereinbarung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Finnland)

§ 0 Vereinbarung über die gegenseitige Vert

In KraftAmtlicher Text

Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Finnland über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa

StF: BGBl. III Nr. 216/2014

Die vorliegende Vereinbarung ist gemäß ihren Schlussbestimmungen mit 11. November 2014 in Kraft getreten.