§ 0 Vereinfachung der Visaformalitäten für C
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China hinsichtlich der Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften
StF: BGBl. III Nr. 217/2014
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind in Hinblick auf die wichtige Rolle, welche die zivile Luftfahrt im Bereich des Personenaustausches zwischen beiden Staaten spielt, wie folgt übereingekommen:
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel III mit 22. November 2014 in Kraft.