UDRBG · Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
§ 1 UDRBG
Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).