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UDRBG · Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen

§ 1 UDRBG

Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen

In KraftAmtlicher Text

Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).