UDRBG · Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
§ 4 UDRBGVerwendung der UDRB
Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
Sollte an einem in Bundesgesetzen, Verordnungen oder privatrechtlichen Vereinbarungen festgesetzten Stichtag kein Wert verfügbar sein, so ist, sofern die Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben oder vereinbaren, der vor diesem Stichtag letztverfügbare Wert als Indikator heranzuziehen.