UDRBG · Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
§ 8 UDRBGVollziehung
Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundeminister für Finanzen betraut.