Verschlusssachenverordnung · Verschlusssachenverordnung
§ 13 VerschlusssachenverordnungSprachliche Gleichbehandlung
Personenbezogene Ausdrücke in dieser Verordnung umfassen Frauen und Männer gleichermaßen. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.