VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 156 VAG 2016Lagebericht und Konzernlagebericht
4. Abschnitt Anhang und Lagebericht
(1) Im Lagebericht ist auch über
1. die Teile der Geschäftsgebarung, die gemäß § 109 auf ein anderes Unternehmen ausgelagert sind, unter Anführung des Namens und Sitzes des Unternehmens, und
2. den Geschäftsverlauf in den einzelnen Versicherungszweigen des direkten Geschäfts und über den Einfluss des Ergebnisses des indirekten Geschäfts auf das Ergebnis des Geschäftsjahres
zu berichten.
(2) § 267 Abs. 4 UGB ist nicht anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-01-01