VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 184 VAG 2016Rückkehr zur Standardformel
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
Nach der Genehmigung des internen Modells können Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen ausschließlich bei hinreichend gerechtfertigten Umständen mit Genehmigung der FMA zur Berechnung der gesamten oder eines Teils der Solvenzkapitalanforderung mit der Standardformel gemäß dem 4. Abschnitt zurückkehren.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-01-01