Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

§ 189 VAG 2016Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells

In KraftAmtlicher Text

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben mindestens einmal jährlich die Ursachen und die Quellen von Gewinnen und Verlusten jedes Hauptgeschäftsbereichs zu untersuchen. Hierbei ist aufzuzeigen, wie die im internen Modell gewählte Risikokategorisierung die Ursachen und Quellen der Gewinne und Verluste erklärt. Die Risikokategorisierung und die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten müssen das Risikoprofil des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens widerspiegeln.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-01-01