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VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

§ 223 VAG 2016Interne Kontrollmechanismen auf Gruppenebene

5. Abschnitt Governance auf Gruppenebene

In KraftAmtlicher Text

Die internen Kontrollmechanismen haben zusätzlich zu § 222 zumindest Folgendes zu umfassen:

1. angemessene Mechanismen in Bezug auf die Solvabilität der Gruppe, die es ermöglichen, alle wesentlichen Risiken zu erkennen und zu messen und diese angemessen mit anrechenbaren Eigenmitteln zu unterlegen und

2. ein ordnungsgemäßes Berichtswesen und ordnungsgemäße Rechnungslegungsverfahren zur Überwachung und Steuerung von gruppeninternen Transaktionen und der Risikokonzentration.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2016-01-01