§ 1 Kooperationsabkommen über ein globales zZielsetzung des Abkommens
ARTIKEL 1
Durch das Abkommen soll die Kooperation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen europäischer und marokkanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.