Satzung des Gerichtshofs der Europäische · Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
§ 48 Satzung des Gerichtshofs der Europäische
ARTIKEL 48
Das Gericht besteht aus achtundzwanzig Mitgliedern.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-07-01
Satzung des Gerichtshofs der Europäische · Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
ARTIKEL 48
Das Gericht besteht aus achtundzwanzig Mitgliedern.