Satzung des Gerichtshofs der Europäische · Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union
§ 63 Satzung des Gerichtshofs der Europäische
ARTIKEL 63
Die Verfahrensordnungen des Gerichtshofs und des Gerichts enthalten alle Bestimmungen, die für die Anwendung dieser Satzung und erforderlichenfalls für ihre Ergänzung notwendig sind.