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Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/ · Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in-Ausbildungsordnung

§ 8 Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/Fachzeichnen

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat nach Angaben das Anfertigen eines einfachen Entwurfes von einschlägigen

Gegenständen zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.