Hafner/in-Ausbildungsordnung · Hafner/in-Ausbildungsordnung
§ 12 Hafner/in-AusbildungsordnungDoppellehre
Praktische Prüfung
Eine Doppellehre ist in der Kombination der Lehrberufe „Hafner/in“ und „Platten- und Fliesenleger/in“ ausgeschlossen.
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Praktische Prüfung
Eine Doppellehre ist in der Kombination der Lehrberufe „Hafner/in“ und „Platten- und Fliesenleger/in“ ausgeschlossen.