Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildung · Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung
§ 12 Metallurgie und Umformtechnik-AusbildungWiederholungsprüfung
Praktische Prüfung
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen.