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Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildung · Metallurgie und Umformtechnik-Ausbildungsordnung

§ 9 Metallurgie und Umformtechnik-AusbildungFachzeichnen

Theoretische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Prüfung hat nach Angabe das Anfertigen einer Fertigungszeichnung eines Werkstückes zu umfassen.

(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden kann.

(3) Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden.