Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungs · Platten- und Fliesenleger/in-Ausbildungsordnung
§ 12 Platten- und Fliesenleger/in-AusbildungsDoppellehre
Praktische Prüfung
Eine Doppellehre ist in der Kombination der Lehrberufe „Platten- und Fliesenleger/in“ und „Hafner/in“ ausgeschlossen.