ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
§ 22 ÄAO 2015Evaluierungsgespräch
5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung
Der Ausstellung der Rasterzeugnisse hat zeitnah zu den gemäß § 23 festgelegten Zeitpunkten ein auf die fachliche Ausbildung bezogenes Evaluierungsgespräch zwischen der/dem Ausbildungsverantwortlichen und der Turnusärztin/dem Turnusarzt über den jeweils absolvierten Ausbildungsabschnitt voranzugehen, das von der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu dokumentieren ist.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-08-01