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ÄAO 2015 · Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015

§ 22 ÄAO 2015Evaluierungsgespräch

5. Abschnitt Erfolgsnachweis über die praktische Ausbildung

In KraftAmtlicher Text

Der Ausstellung der Rasterzeugnisse hat zeitnah zu den gemäß § 23 festgelegten Zeitpunkten ein auf die fachliche Ausbildung bezogenes Evaluierungsgespräch zwischen der/dem Ausbildungsverantwortlichen und der Turnusärztin/dem Turnusarzt über den jeweils absolvierten Ausbildungsabschnitt voranzugehen, das von der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu dokumentieren ist.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-08-01