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Section Control-Messstreckenverordnung S · Section Control-Messstreckenverordnung S 6 Bruck-Oberaich

§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung S

In KraftAmtlicher Text

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der Abschnitt zwischen km 79,84 und km 82,44 der Richtungsfahrbahn Seebenstein der S 6 Semmering Schnellstraße festgelegt.