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Stabilisierungs- und Assoziierungsabkomm · Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina

§ 13 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkomm

ARTIKEL 13

In KraftAmtlicher Text

Ein politischer Dialog kann auch in einem multilateralen Rahmen oder als regionaler Dialog unter Einbeziehung anderer Länder der Region stattfinden, unter anderem im Rahmen des Forums EU-Westliche Balkanländer.