§ 77 Stabilisierungs- und AssoziierungsabkommArbeitsbedingungen und Chancengleichheit
ARTIKEL 77
Bosnien und Herzegowina gleicht seine Rechtsvorschriften in den Bereichen Arbeitsbedingungen, insbesondere über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, und Chancengleichheit schrittweise an die der Gemeinschaft an.