ZvVG · Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz
§ 16 ZvVGKosten
2. Teil Erbringung von bankartigen Nebendienstleistungen
Die Zuordnung der Kosten der Aufsicht nach diesem Abschnitt innerhalb des Rechnungskreises Bankenaufsicht (§ 19 Abs. 1 Z 1 FMABG) hat gemäß § 69a BWG zu erfolgen.