ZvVG · Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz
§ 20 ZvVGVollziehung
3. Teil Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
ZvVG · Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz
3. Teil Schlussbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.