§ 9 Geschäftsordnung des nach dem Steuerabko
Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden nach dem Prinzip der Stimmenmehrheit getroffenen. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein gleiches Stimmrecht.
Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden nach dem Prinzip der Stimmenmehrheit getroffenen. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses haben ein gleiches Stimmrecht.