AStG · Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
§ 13 AStGVerfahrenskosten
3. Abschnitt Verfahren vor AS-Stellen
Ist erst mit 9. Jänner 2016 anzuwenden (vgl. § 31).
Die Teilnahme am Verfahren ist für die Parteien, sofern nicht gesetzlich oder in den jeweiligen Verfahrensregeln im Einklang mit § 6 Abs. 5 etwas anderes vorgesehen ist, kostenlos.