GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 10 GMSGGeltungsbereich des Abschnittes
1. Abschnitt Identifizierung von Konten von geringem Wert 1. Abschnitt, Identifizierung von Konten von geringem Wert
Die in den §§ 11 bis 16 geregelten Verfahren gelten für Konten von geringem Wert.