GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 33 GMSGGeltungsbereich des Abschnittes
1. Abschnitt Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflicht von Konten 1. Abschnitt, Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflicht von Konten
Die in den §§ 34 bis 39 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten von Rechtsträgern.