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GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 41 GMSGKonten im Gegenwert von höchstens 250 000 US-Dollar

2. Abschnitt Überprüfungszeitraum

In KraftAmtlicher Text

Die Überprüfung bestehender Konten von Rechtsträgern, deren Gesamtkontosaldo oder -wert zum 30. September 2016 einen Betrag im Gegenwert von 250 000 US-Dollar nicht übersteigt, zum 31. Dezember eines Folgejahres jedoch diesen Betrag übersteigt, muss innerhalb des Kalenderjahrs nach dem Jahr, in dem der Gesamtkontosaldo oder -wert diesen Betrag übersteigt, abgeschlossen sein.