GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 43 GMSGGeltungsbereich des Hauptstückes
6. Hauptstück Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern
Die in den §§ 44 bis 46 geregelten Verfahren gelten für die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den Neukonten von Rechtsträgern.