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GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 61 GMSGSpezifizierte Versicherungsgesellschaft

1. Abschnitt Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“ 1. Abschnitt, Der Begriff „meldendes Finanzinstitut“

In KraftAmtlicher Text

Der Ausdruck „spezifizierte Versicherungsgesellschaft“ bedeutet einen Rechtsträger, bei dem es sich um eine Versicherungsgesellschaft (oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft) handelt, die einen rückkaufsfähigen Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag abschließt oder zur Leistung von Zahlungen in Bezug auf einen solchen Vertrag verpflichtet ist.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2026-01-01