GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 73 GMSGVerwahrkonto
3. Abschnitt Der Begriff „Finanzkonto“
Der Ausdruck „Verwahrkonto“ bedeutet ein Konto (nicht jedoch einen Versicherungsvertrag oder Rentenversicherungsvertrag), in dem Finanzvermögen zugunsten eines Dritten verwahrt wird.