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GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz

§ 88 GMSGMeldepflichtiges Konto

4. Abschnitt Der Begriff „meldepflichtiges Konto“

In KraftAmtlicher Text

Der Ausdruck „meldepflichtiges Konto“ bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates geführtes Finanzkonto, dessen Inhaber eine oder mehrere meldepflichtige Person(en) oder ein passiver NFE, der von einer oder mehreren meldepflichtigen Personen(en) beherrscht wird, ist oder sind, sofern es nach den in den §§ 7 bis 53 beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wurde.