GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 93 GMSGNFE (Non-Financial Entity)
4. Abschnitt Der Begriff „meldepflichtiges Konto“
Der Ausdruck „NFE“ bedeutet einen Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist.
GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
4. Abschnitt Der Begriff „meldepflichtiges Konto“
Der Ausdruck „NFE“ bedeutet einen Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist.