GMSG · Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz
§ 97 GMSGVerfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)
5. Abschnitt Sonstige Begriffsbestimmungen
Der Ausdruck „Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC)“ bedeutet die Verfahren eines meldenden Finanzinstituts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden nach den Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und ähnlichen Vorschriften, denen dieses meldende Finanzinstitut auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen unterliegt.