Abkommen über die finanzielle Kooperatio · Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
§ 0 Abkommen über die finanzielle Kooperatio
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 128/2015
BGBl. III Nr. 77/2020 (Verlängerung)
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen (Anm. 1) , nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die erfolgreiche Zusammenarbeit im finanziellen Bereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
(____________
Anm. 1: gemäß BGBl. III Nr. 77/2020 jetzt Finanzministerium der Sozialistischen Republik Vietnam)
Das gegenständliche Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 mit 1. August 2015 in Kraft getreten.