PZV-ZRV · Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge-Zusatzrückstellungs-Verordnung
§ 5 PZV-ZRVBerechnung der zusätzlichen Rückstellung
Der Mindestbetrag der zusätzlichen Rückstellung V zus ergibt sich aus dem Maximum des Verlustes L gemäß § 3 zuzüglich des Garantiebetrags G gemäß § 4 abzüglich des Marktwertes des gesamten Portfolios W gemäß § 2 Abs. 3 und null: