ASV 2015 · Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
§ 14 ASV 2015Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
3. Abschnitt Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge
Bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge, die mit harmonisierten europäischen Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird Konformität mit den wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen nach Anlage I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2016-04-19