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VU-RLV · Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung

§ 17 VU-RLVSonstige Forderungen

4. Abschnitt Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten gemäß § 144 Abs. 2 und Abs. 3 VAG 2016 mit Ausnahme der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen

In KraftAmtlicher Text

Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. IV. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen:

1. Forderungen an andere Versicherungsunternehmen, die nicht aus der Mit- oder Rückversicherungsverrechnung stammen,

2. rückständige Zinsen und Mieten,

3. die antizipativen Abgrenzungsposten mit Ausnahme der anteiligen Zinsen und Mieten.