VU-RLV · Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung
§ 17 VU-RLVSonstige Forderungen
4. Abschnitt Vorschriften zu einzelnen Bilanzposten gemäß § 144 Abs. 2 und Abs. 3 VAG 2016 mit Ausnahme der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Rückstellungen
Als Aktivposten „Sonstige Forderungen“ gemäß § 144 Abs. 2 D. IV. VAG 2016 sind insbesondere auszuweisen:
1. Forderungen an andere Versicherungsunternehmen, die nicht aus der Mit- oder Rückversicherungsverrechnung stammen,
2. rückständige Zinsen und Mieten,
3. die antizipativen Abgrenzungsposten mit Ausnahme der anteiligen Zinsen und Mieten.
Verweist auf
- VU-RLV Art. 144