VU-RLV · Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung
§ 25a VU-RLVLatente Steuern
5. Abschnitt Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Im Falle der Lebens- und Krankenversicherung ist bei gewinnberechtigten Verträgen bei der Bewertung der latenten Steuern die Auswirkung auf die Gewinnbeteiligung zum Zeitpunkt der Auflösung der Differenzen zu berücksichtigen.